Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
7. Mitwirken bei der Vergabe
Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
Führen von Bietergesprächen
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
Mitwirken bei der Auftragserteilung
8. Objektüberwachung
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans
Dokumentation des Bauablaufs
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
Kostenfeststellung nach DIN 276
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Übergabe des Objekts
Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
9. Objektbetreuung
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen