Bauplanung LPH 1 - 5

1. Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung
  • Ortsbesichtigung
  • Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  • Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

2. Vorplanung

  • Grundlagenanalyse, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • Abstimmen der Zielvorstellungen
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Skizzenhafte Zeichnungen des Objekts
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung beteiligten Fachplaner sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung nach DIN 276 und Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingunge
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

3. Entwurfsplanung

  • Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Objektbeschreibun
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  • Fortschreiben des Terminplans
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
4. Genehmigungsplanung
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Einreichen der Vorlagen
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
5. Ausführungsplanung
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Fortschreiben des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung